Hundehaftpflicht-Versicherung wechseln

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  • Geld sparen und optimal versichert sein

  • Transparent und unabhängig

  • Sicher und bequem online abschließen

Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung leicht gemacht

Auch wenn der Gesetzgeber das nicht in jedem Bundesland vorschreibt, sollten Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für Ihr Tier abschließen. Wenn Sie die Hundehaftpflichtversicherung wechseln wollen, gibt es einige Dinge zu beachten. Erfahren Sie im Folgenden interessante Details.

Wann macht ein Wechsel der Hundehaftpflicht Sinn?

Jahreswechsel:
Pünktlich zum Jahreswechsel sind viele Versicherer damit beschäftigt, sich Ihr Angebot genauer anzusehen. Anhand verschiedener Faktoren wird abgestimmt, ob und welche Änderungen es für das kommende Jahr geben soll. Nutzen Sie Ihre Chance, Ihre bestehende private Hundehaftpflicht-Versicherung mit aktuellen Tarifen zu vergleichen.

Beitragserhöhung:
Sie kennen sicherlich Schreiben von Ihrer Krankenversicherung oder Haftpflichtversicherung, in dem Sie über eine Erhöhung des Beitrags informiert werden. Dank dem dadurch bestehenden Sonderkündigungsrecht können Sie – auch bei der Hundehaftpflichtversicherung –  unmittelbar zu anderen Tarifen wechseln, die gleiche Leistungen möglicherweise zu einem günstigeren Preis anbieten.

Bessere Leistungen bei anderen Anbietern:
Andere Anbieter versprechen bessere Leistungen als Ihr bestehender Hunde-Haftpflicht Tarif? Bei einigen Versicherern können zum Beispiel wesentlich höhere Schäden reguliert werden oder aber es gibt eine Auslandsversicherung. Hier lohnt der Check, ob Sie das Mehr an Leistungen tatsächlich brauchen und ob die Haftpflichtversicherung durch den Leistungszuwachs nicht erheblich teurer ist.

Bleiben Sie flexibel:

Halten Sie rechtzeitig Ausschau nach neuen Tarifen oder zusätzlichen Leistungen. Es obliegt alleine Ihrer Verantwortung, zu handeln. Mit einem Vergleich verschiedener Versicherungen finden Sie schnell heraus, ob sich ein Wechsel lohnt.

Worauf muss ich bei einem Hundehaftpflichtversicherungs-Wechsel achten?

Darauf sollten Sie beim Wechseln der Hundehaftpflichtversicherung achten.

  • Nicht jeder Anbieter versichert alle Hunderassen

    Für Sie kommt kein Tarifwechsel, sondern nur ein kompletter Anbieterwechsel infrage? Dann sollten Sie sehr genau hinsehen, wenn es darum geht, welche Hunde versichert werden können. Betroffen sind meist Hunderassen, die rassetypische Krankheiten haben oder unter der Kategorie der Kampfhunde geführt werden.

  • Die Leistungsunterschiede

    Führen Sie immer einen detaillierten Vergleich aller möglichen Hundehaftpflichtversicherungen durch. Dabei geben Sie am besten alle Leistungen an, die Sie sich bei Ihrer Versicherung wünschen. Haftpflichtversicherungen, die die gewünschten Leistungen nicht anbieten, erscheinen dann überhaupt nicht im Online-Vergleich.

  • Der Kundenservice

    Hin und wieder werden Sie den Kundenservice Ihrer Versicherung brauchen. Gerade für den Fall möglicher Schadensregulierung achten Sie bitte auch auf Kundenbewertungen.

  • Die Innovationsklausel

    Versicherer mit Innovationsklausel bieten die Möglichkeit der automatischen Vertragsanpassung. Sobald es Bedingungsverbesserungen gibt, profitieren Sie automatisch davon, ohne dass Sie einen neuen Vertrag abschließen oder Ihren Tarif wechseln müssen.

  • Die Deckungssumme

    Beim Abschluss und Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie immer auf die Deckungssumme achten. Diese gibt an, bis zu welcher Höhe Schäden durch Ihren Vierbeiner versichert sind.

Achtung:

Wählen Sie, wenn möglich, einen Tarif mit einer Deckungssumme mit mindestens 10 Millionen Euro. Denn gerade bei Personenschäden können sich die Kosten – nicht zuletzt durch Schmerzensgelder – schnell summieren.

Alles zur Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung

Die alte Hunde Haftpflichtversicherung kündigen

Ihre Entscheidung, die Hunde-Haftpflichtversicherung zu wechseln, steht fest? Dann sollten Sie sich umfassend über die Kündigungsfristen und über die Anforderungen an ein rechtskräftiges Kündigungsschreiben informieren.

Die Fristen
Meistens laufen Versicherungsverträge über 12 Monate. Sofern Sie nicht vorher kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Sie haben in der Regel also nur einmal im Jahr die Möglichkeit, Ihre Hundeversicherung zu wechseln. Einzige Ausnahme: Sie können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Ordentliche Kündigung

In den meisten Fällen wird bei einem Hundehalterhaftpflicht-Wechsel auf die ordentliche Kündigung zurückgegriffen. Diese kann immer zum Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Sollten Sie einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten haben, liegt die Kündigungsfrist üblicherweise bei drei Monaten. Etwas anders sieht es bei mehrjährigen Verträgen aus. Diese können frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Ab dann ist eine Kündigung in jedem weiteren Versicherungsjahr möglich. Doch auch hier müssen Sie sich an die dreimonatige Kündigungsfrist halten.

Sonderkündigung

Neben der ordentlichen Kündigung ist es auch möglich, eine Sonderkündigung auszusprechen. Allerdings müssen hierfür besondere Gründe vorliegen. Das können

  • eine Beitragserhöhung oder

  • eine Schadensregulierung sein.

Wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne gleichermaßen die Leistungen anzupassen, können Sie eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat beanspruchen. In der Regel werden Sie vorab informiert, wenn Ihr Anbieter plant, eine Beitragserhöhung vorzunehmen. Für eine Kündigung gilt dann als Basistermin der Frist das Datum des Briefeingangs.

Die zweite Möglichkeit, die Hundehaftpflichtversicherung früher zu wechseln, ist eine Schadensregulierung. Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer können von der Sonderkündigung Gebrauch machen. Den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag enden soll, können Sie dabei frei bestimmen. Auf Wunsch kann die Kündigung sofort wirksam werden, sie wird es jedoch spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

Das Kündigungsschreiben

Für den Hundehaftpflichtversicherungs-Wechsel sollten Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versenden. Auf dem Rückschein bestätigt der Versicherer, dass Ihre Kündigung eingegangen ist. Zum Kündigungsschreiben selbst sollte gesagt werden, dass dieses alle relevanten Vertragsdaten enthalten muss. Besonders wichtig ist die Vertragsnummer. Mit dieser kann Ihr Kündigungsschreiben einem Vertrag zugeordnet werden. Bei der ordentlichen Kündigung kann das Schreiben ganz formlos aufgesetzt werden. Neben der Anschrift der Vertragspartner, der Versicherungsnummer sowie dem gewünschten Vertragsende muss es keinen Kündigungsgrund enthalten. Anders verhält es sich bei der Sonderkündigung. Hier müssen Sie immer einen Grund angeben.

Erfolgreicher Wechsel der Hundehalter-Haftpflichtversicherung
 
Wir empfehlen beim Wechseln der Versicherung immer folgende Reihenfolge:
  • Anbieter- und Tarifvergleich

  • Überprüfung der nächstmöglichen Kündigung

  • Rechtzeitige Antragsstellung beim gewünschten Versicherer

  • Bestätigung bzw. Vertragsannahme abwarten

  • Alten Vertrag fristgerecht kündigen

In der Regel erhalten Sie bei Annahme Ihres Versicherungsantrags innerhalb von zwei Wochen Ihren Versicherungsschein mit der Post. Lesen Sie sich diesen in aller Ruhe durch und überprüfen Sie nochmals den Vertragsabschluss. Sollte Ihnen etwas auffallen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie sich gegen den Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung entscheiden. Ihnen steht in jedem Fall ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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