Kinder-Versicherung

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Rund-um-Vorsorge für Ihre Kinder mit der Kinderversicherung

Spezielle Tarife für Invalidität und Unfall:

Sinnvoller Schutz vor finanziellem Ruin

Mitversichert bei wichtigen Versicherungen:

Familientarife schließen bei Haftpflicht und Co. den Schutz der Kinder mit ein

Ergänzung für künftige Herausforderungen:

Ausbildungsversicherung als Starthilfe ins Berufsleben

Welche Kinderversicherungen gibt es?

Im Wesentlichen sollten Sie unterscheiden, ob Sie sich bei der Absicherung Ihrer Kinder auf Haftungsfragen, Gesundheitsfragen oder Vorsorgefragen fokussieren wollen.

Dementsprechend bieten sich dann Kinderversicherungen über erweiterte Haftpflichtversicherungen , Unfall- oder Invaliditätsversicherungen oder Ausbildungsversicherungen an. Diese Verträge sind auf die Risikoprofile von Kindern zugeschnitten.

Wann brauchen Eltern einen eigenen Vertrag für ihr Kind?

Einige Versicherungen für Kinder sind eher optional. Andere wiederum sind sehr wichtig. Dies gilt zum Beispiel für die  Kinderunfallversicherung. Zwar sind Kinder auf dem Hin- und Rückweg zu Kindergarten und Schule über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie den direkten Weg nehmen. In der verbleibenden Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Genauso gibt es aber auch Versicherungen für Kinder, die nicht speziell abgeschlossen werden müssen. Dazu gehören die  Hausratversicherung , eine  Rechtsschutzversicherung  sowie eine reguläre  Haftpflichtversicherung . Immer dann, wenn eine Familienversicherung besteht, sind die Kinder direkt mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihren Nachwuchs bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anmelden. Im Fall der Krankenversicherung allerdings gibt es einige Dinge zu beachten.

1. Die Krankenversicherung für Kinder

Laut Gesetz gilt: Wenn die Eltern oder die ledige Mutter in einer Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, ist das Kind in der Regel beitragsfrei mitversichert. Möglich wird dies dank der sogenannten Familienversicherung der Krankenkassen.

Alle privat Versicherten sollten dagegen mit einem zusätzlichen Beitrag rechnen. Sobald die ledige Mutter oder die Eltern in einer privaten Krankenversicherung sind, besteht ein so genannter Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt (oder Adoption) in den Versicherungsstarif des entsprechenden Elternteils aufgenommen werden muss. Lässt man die zweimonatige Frist verstreichen, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.

Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert ist, hängt die Möglichkeit der Familienversicherung von der Höhe des Einkommens des privat versicherten Elternteils ab.

Fakten zur Kinderversicherung:

  • Kinder sind in der  gesetzlichen Krankenversicherung  der Eltern beitragsfrei mitversichert.
  • Bei der  privater Krankenversicherung  ist eine separate Kinder-Krankenversicherung erforderlich.
  • Je nach Einkommen besteht eine Wahloption, wenn Eltern in GKV und PKV versichert sind.
  • Die private Krankenversicherung muss ein Kind im Tarif der Eltern aufnehmen, sofern die Antragsstellung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt.

Fazit: Die Krankenversicherung für Kinder zählt zu den Pflichtversicherungen und ist damit unbedingt notwendig.

2. Die Zahnzusatzversicherung für Kinder

Spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder erstatten zusätzliche Kosten für Behandlungen wie Kieferorthopädie und Zahnersatz. Abhängig vom gewählten Versicherer liegen die Beiträge für diese Kinderversicherung monatlich bei etwa zehn Euro.

Fazit: Die Zahnzusatzversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung dar und kann oft im Rahmen einer allgemeinen Krankenzusatz-Versicherung abgeschlossen werden. Je nach Tarif übernimmt die Versicherung dann Kosten bei Behandlungen beim Heilpraktiker, zahlt Krankenhaustagegeld oder extra Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen.

3. Die Kinderunfallversicherung und Kinderinvaliditätsversicherung

Wenn Ihrem Kind etwas Schlimmes zustößt, leidet die gesamte Familie. Oft geht es dann schlicht auch um die finanzielle Existenz. Während die Unfallversicherung tatsächlich nur für Unfallfolgen aufkommt, zahlt die Invaliditätsversicherung auch nach Krankheitsfällen. Darüber hinaus bestehen im Leistungsumfang gravierende Unterschiede.
Unfallversicherungen gibt es bereits ab rund 10 Euro im Monat (100.000 Euro Versicherungssumme, 1.500 Euro Invaliditätsrente. Eine Kinderinvaliditätsversicherung dagegen kostet im günstigsten Fall fast das doppelte.

Fakten zur Kinder-Unfallversicherung:

  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung besteht  auch bei Unfällen im Haushalt und in der Freizeit Versicherungsschutz
  • Die Unfallversicherung leistet finanzielle Unterstützung bei schwerwiegenden Unfällen (z.B. im Sportverein, auf dem Spielplatz oder im Urlaub)
  • Der Versicherungsschutz ist individuell erweiterbar
  • Die Zahlung ist sowohl als Rente als auch Kapitalleistung möglich

Fakten zur Kinderinvaliditätsversicherung:

  • Versicherung ab der 6. vollendeten Woche bis zum Alter von 24 Jahren möglich
  • Leistet bei Behinderungsgrad von mindestens 50%
  • Je nach Tarif Leistung als monatliche Rente oder Einmalzahlung (Kinderinvaliditätsrente monatlich je nach Vertragsabschluss zwischen 200 und 1.500 €)
  • Fazit: Die Kinderinvaliditätsversicherung und die Kinderunfallversicherung sind gut und nützlich und bewahren Sie im Schadenfall vor dem Ruin

4. Die Haftpflichtversicherung für Familien und Kinder

Die Haftpflichtversicherung ist deshalb des Familienvaters erste Pflicht. Doch deckt sie nicht alle existenziellen Risiken für Familien ab. Kinder haften nicht automatisch, wenn Sie bei Nachbarn oder Freunden etwas kaputt machen. Bis zum siebten Jahr sind Kinder per Gesetz deliktunfähig. Das bedeutet, dass auch die Haftpflichtversicherung nicht einspringen muss. Bei einem Haftpflichtschaden müssen die Eltern nachweisen können, ihren Aufsichtspflichten nachgekommen zu sein. Ansonsten müssen sie in der Regel den Schaden bezahlen.
Deshalb sollten Eltern und Paare ihre Haftpflichtpolice überprüfen, ob durch deliktunfähige Kinder verursachte Schäden abgedeckt sind. Spätestens mit Gründung einer Familie raten Experten zu einer Familienhaftpflichtversicherung.

Fakten zur Kinder-Haftpflichtversicherung:

  • Die Haftpflichtversicherung springt bei Kosten ein, die durch Schäden an Dritten entstehen.
  • Kinder sind in der Familienhaftpflichtversicherung bis zum Ende von Ausbildung und Studium kostenfrei mitversichert.
  • Bestimmte Tarife decken Schäden durch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren ab.

Fazit: Der Check der bestehenden Haftpflichtversicherung auf Tauglichkeit für Kinder ist unbedingt notwendig. Im Zweifel lohnt sich der Wechsel der Haftpflichtversicherung hin zu einem Familientarif.

5. Die Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung können Sie bereits unmittelbar nach der Geburt zur Ausbildung oder zum Studium der Kinder beitragen. Die Ausbildungsversicherung ist eine Sonderform der privaten Lebensversicherung. Wieviel sie kostet, hängt von diversen Faktoren ab.

Versicherungsbeginn, Versicherungssumme, aber auch die Versicherungsdauer, der gewählte Tarif sowie mögliche Zusatzbausteine sind hier entscheidend.

Fakten zur Ausbildungsversicherung

  • Die Auszahlung ist als Kapitalleistung oder monatliche Rente möglich.
  • Eltern, Großeltern oder Paten können festlegen, wozu das Geld der Ausbildungsversicherung verwendet wird (Studium, Ausbildung, Auto oder Wohnung).
  • Viele Versicherer bezahlen die Beiträge im Todesfall der Eltern, Großeltern oder Paten weiter.

Fazit: Eine Ausbildungsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung und kann eine nützliche Starthilfe ins Berufsleben sein.

Häufige Fragen zur Kinder-Versicherung

Kinder und Jugendliche stellen andere Anforderungen an Versicherungsleistungen. Deswegen gibt es immer mehr Versicherer, die Kinderversicherungen im Angebot haben.

Nicht immer. Sind beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung, ist das Kind nicht automatisch über diese mitversichert. Und auch bei der GKV muss daran gedacht werden, das Kind zu melden. Bei der Haftpflicht und anderen Versicherungen sollten Sie in jedem Fall prüfen, welche Leistungen für Ihre Kinder mitversichert sind.

Zahnzusatzversicherung und Unfallversicherungen werden beispielsweise in der Regel individuell für einzelne Personen abgeschlossen. Hier gibt es wie auch für die Invaliditätsversicherung deswegen auch spezielle Tarife für Kinder.

Sie sollten auf jeden Fall an den Krankenschutz denken, da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt. Sehr wichtig sind auch die Privathaftpflichtversicherung und die Krankenzusatzversicherung. Überprüfen Sie hier immer, ob Ihr Kind in Ihrem Tarif mitversichert werden kann. Ob Sie auch eine Kinder-Unfallversicherung, eine Fahrraddiebstahl-Versicherung, eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, ist abhängig von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und ihrer finanziellen Situation. Bei einer Urlaubsreise sollten Sie beispielsweise auch den Umfang der Auslandsreiseversicherung kontrollieren.

Wer seine Versicherungsbeiträge jährlich zahlt, spart in der Regel. Familientarife sind zudem meist günstiger als mehrere einzelne Versicherungen.

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