Pflegetagegeldversicherung wechseln

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Pflegetagegeldversicherung wechseln leicht gemacht

Zur zusätzlichen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Da es sich um eine freiwillige Vorsorgemaßnahme handelt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Pflegetagegeldversicherung zu wechseln. Im Folgenden erfahren Sie was es dabei zu beachten gilt.

Mögliche Gründe für einen Versicherungswechsel

In folgenden Fällen kann es Sinn machen, über den Wechsel der Pflegetagegeldversicherung nachzudenken:

  • Sie möchten von einem starren Tarif in einen flexiblen Tarif wechseln

  • Der Versicherungsbeitrag bei Ihrem Anbieter ist deutlich zu hoch

  • Sie wünschen sich eine bessere, individuellere Absicherung

  • Sie haben schlechte Erfahrungen mit dem Kundenservice Ihrer Pflegeversicherung gemacht

  • Bei einem anderen Anbieter erhalten Sie die gleichen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag

Was kostet die Versicherung

Wodurch unterscheiden sich Pflegeversicherungen?

Bei einem statischen Tarif können Sie einzig die Höhe Ihres Tagesgelds im höchsten Pflegegrad selbst bestimmen. Möchten Sie auch festlegen, welche Leistungen Sie in den weiteren Pflegegraden bekommen, sollten Sie bei einem Wechsel ausschließlich Anbieter mit modular aufgebauten, flexiblen Tarifen in Erwägung ziehen. Unter den Pflegetagegeldversicherungen gibt es schließlich noch die staatlich geförderte Variante, besser bekannt unter der Bezeichnung Pflege-Bahr. Achten Sie, bevor Sie die Pflegetagegeldversicherung wechseln, auf folgende Punkte:

  • Der Leistungsumfang Ihres Wunschtarifs bezieht sich auf sämtliche Pflegegrade und umfasst sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege.
  • Achten Sie auf rückwirkenden Versicherungsschutz, wenn Sie beispielsweise den Pflegefall sechs Monate nach Feststellung durch Ihren Arzt melden.
  • Es sollten die Pflegegrade des Sozialgesetzbuches herangezogen werden. Nehmen Sie Abstand von abweichenden Bewertungssystemen.
  • Ihre Pflegeversicherung sollte die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse akzeptieren. Einige Versicherer verlangen eigene Untersuchungen.
  • Wichtig ist, dass sich die Leistung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten erhöhen lässt.
  • Achten Sie auch auf weltweiten Versicherungsschutz.
  • Achten Sie darauf, ob eine Beitragsbefreiung vorgesehen ist. Einige Versicherer verzichten bereits ab einem Pflegegrad von 1 oder 2 auf die Versicherungsprämie.
  • Beim Pflegetagegeld ist es üblich, dass der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Ihr Anbieter verzichtet in dem Fall auf sein Recht, „ohne Angabe von Gründen“ zu kündigen.

Erster Schritt: Informationen sammeln

Bringen Sie vor einem Versicherungswechsel in Erfahrung, wie die aktuelle Situation auf dem privaten Versicherungsmarkt aussieht. Gibt es vielleicht neue Anbieter? Haben bekannte Versicherer ihre Konditionen angepasst? Mit einem Vergleichsrechner sind Sie auf der sicheren Seite. Führen Sie ganz einfach einen Online-Vergleich durch und lassen Sie sich die besten Anbieter der Pflegetagegeldversicherung anzeigen. Wer seine alte Versicherung wechseln möchte, sollte genau wissen, zu welchen Konditionen er den Vertrag abgeschlossen hat.

Zentrale Frage: Tarifwechsel oder Anbieterwechsel?

In Ihren Berechnungen sollten unbedingt eingehen, was Sie bis dato an Ihrem aktuellen Versicherer an Beiträgen bereits gezahlt haben. Wechseln Sie innerhalb des Unternehmens in einen für Sie günstigeren Tarif, ist dies völlig unproblematisch. Die von Ihnen geleisteten Alterungsrückstellungen bleiben in der Regel voll erhalten. Anders gestaltet sich dies bei einem Wechsel des Anbieters. Die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen ist nur teilweise gewährleistet. So können Sie diese nur in Höhe des Basistarifes zur neuen Versicherungsgesellschaft mitnehmen. Ein Anbieterwechsel sollte also nur vorgenommen werden, wenn Sie entweder noch nicht lange in den alten Vertrag einzahlen oder die Konditionen des neuen Tarifs unter Berücksichtigung des teilweisen Verlustes der Alterungsrückstellungen deutlich günstiger sind als beim ursprünglichen Anbieter.

Zweiter Schritt: Antrag stellen

Ist die Entscheidung gefallen, fordern Sie zunächst ein unverbindliches Angebot zu Ihrem neuen Wunschtarif an. So erhalten Sie nochmals einen Überblick über die einzelnen Versicherungskonditionen. Diesem Schreiben liegt üblicherweise ein Muster-Antrag bei. Dort erwarten Sie auch Gesundheitsfragen. Es ist wichtig, dass Sie diese wahrheitsgemäß beantworten. Hier kann es große Unterschiede geben: Das Spektrum der Gesundheitsprüfung reicht von einfachen Gesundheitsfragen bis hin zu komplexen Fragen, die eine umfangreichere Stellungnahme des Antragstellers erfordern. Ob Ihr Vertrag schließlich angenommen oder abgelehnt wird, erfahren Sie in der Regel wenige Wochen nach Antragstellung. Parallel mehrere Anbieter anzufragen, kann durchaus Sinn machen. Aufgrund individueller Risikofaktoren ist bei einem Versicherer durchaus eine Ablehnung möglich, während ein anderer Sie mit mehr oder weniger hohen Risikozuschlägen in einen Tarif aufnimmt. Einige private Pflegetagegeldversicherungen bieten Pflegetagegeld ohne Gesundheitsfragen an. Prüfen Sie aber bereits im Vorfeld, inwieweit die meist damit verbundenen höheren Beiträge für Sie in Frage kommen.

Achtung:

Wer bei den Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß antwortet, riskiert rückwirkend seinen Versicherungsschutz. Bereits geleistete Zahlungen müssen dann an den Versicherer zurückgezahlt werden.

Letzter Schritt: Bestehende Pflegetagegeld-Versicherung kündige

In der Regel können Sie Ihre private Pflegeversicherung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Maßgeblich hierfür ist das Ende des Versicherungsjahres. Bevor Sie einen Pflegetagegeldversicherungs-Wechsel vollziehen und Ihren Vertrag kündigen, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie die Mindestvertragsdauer überschritten haben. Während einige Versicherer auf eine Mindestlaufzeit verzichten, liegt diese bei anderen bei drei Jahren. Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht können Sie in einigen Fällen auch von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sollte Ihre Pflegeversicherung die Beiträge erhöhen, ohne im gleichen Zug die Leistungen zu verbessern, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat. Diese beginnt direkt, nachdem Sie Kenntnis über die Beitragserhöhung erhalten haben.

Tipp.

Um den fristgerechten Eingang nachweisen zu können, sollten Sie Ihre Pflegetagegeldversicherung-Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein vornehmen.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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