Was Beamte beim Versicherungsschutz beachten müssen

Was Beamte beim Versicherungsschutz beachten müssen

Der Staat sorgt für seine Beamten, doch private Versicherungen bleiben ein wichtiger Baustein zur Absicherung. Gerade aber auch Staatsdiener fragen sich, wo sie mit zusätzlichen Versicherungen sinnvoll vorsorgen und dabei noch sparen können. Für die Private Krankenversicherung PKV sind Staatsdiener die Existenzgrundlage. Die sehen aktuell einige gefährdet – jenseits der Diskussionen um die Bürgerversicherung.

Beamte können genau wie Angestellte und Selbstständige Versicherungen für den Ernstfall abschließen, oft zu deutlich günstigeren Konditionen. Beamte erfreuen sich der Privilegien staatlicher Beihilfe, privater Krankenversicherung und nicht zuletzt besonders günstiger Tarife in der Schadens- und Lebensversicherung. Policen Direkt zeigt im Folgenden auf, wie Sie als Beamter Ihre Verträge optimieren können und worauf Sie im Detail achten müssen.

Private Krankenversicherung: Beihilfebezüge optimal nutzen

Beamte genießen durch ihr spezielles Dienstverhältnis in der Krankenversicherung den Anspruch auf Beihilfe. Heißt, der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der privaten Krankenkosten. Die Höhe der Beihilfe variiert dabei zwischen den Bundesländern, sie beträgt mindestens jedoch 50 Prozent. Des Weiteren übernehmen einige Verordnungen Zusatzleistungen, z. B. Behandlungskosten für Heilpraktiker oder Zahnersatz.

Einen Anspruch auf Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nicht. Daher rechnet sich der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte besonders. Hier gibt es entsprechende Beihilfetarife, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamten angepasst sind. Ein 35-jähriger Staatsdiener muss zwischen 337 und 414 Euro im Monat rechnen für einen Tarif mit 10 Euro Krankenhaustagegeld, mit Beitragsreduzierung im Pensionsalter um 100 Euro und mit Leistungen über Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte ambulant wie stationär, wie der Policen Direkt-Vergleich zeigt.

Wichtig in diesem Zusammenhang:

  • Für Kinder zahlen auch Beamte ab Geburt einen Eigenanteil zur Privaten Krankenversicherung.

  • Versicherungsnehmer gehen bei Ärzterechnungen in Vorleistung und beantragen bei ihrem Versicherer eine Kostenerstattung.

  • Wer vom Beamtenstatus zurück in ein Angestelltenverhältnis wechselt, ist nicht länger beihilfeberechtigt und geht in der Regel in die Gesetzliche Krankenkasse, wenn die Jahreseinkommensgrenze von aktuell 57.600 Euro nicht erreicht wird.

Fast die Hälfte der rund 8,8 Millionen Vollversicherten in der PKV sind aktuell Beamte, Pensionäre und deren Angehörige. Laut aktueller Medienberichte will jetzt die Stadt Hamburg ihren Beihilfeberechtigten mit einem Zuschuss den Einstieg in die Gesetzliche Krankenversicherung erleichtern. Würde das Hamburger Modell Schule machen, käme das einem Todesstoß der Privaten Krankenversicherung gleich, warnen Kritiker.

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Diensthaftpflicht / Private Haftpflicht: Fehler sind menschlich

Das besondere Treueverhältnis von Beamtentum und Staat greift im Schadenfall. Ihr Dienstherr haftet während Ihrer Tätigkeit, kann Sie dennoch mittels Amtshaftung bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung zur Rechenschaft ziehen. Wer im Dienst gegen Vorschriften verstößt, muss dies dann unter Umständen teuer bezahlen. Für grob fahrlässige Schäden oder Verstöße kommt keine Versicherung auf – Sie müssen im schlimmsten Fall voll dafür geradestehen. Die private Haftpflicht zahlt nicht für Schäden während des Dienstes. Eine Diensthaftpflicht-Police muss daher separat abgeschlossen werden. Diese deckt oft auch Prozesskosten ab. Hier unterscheiden sich Tarife für Lehrer von anderen Beamten, was Sie bei den entsprechenden Vergleichen berücksichtigen sollten. Sie können auch eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die eine dienstliche Komponente umfasst.

Tipp:

Versichern Sie gegen einen kleinen Aufpreis Ihren Dienstschlüssel. Ein Verlust des kleinen Wegbegleiters kann unter Umständen bis zu 100.000 Euro kosten.

Ein 35-jähriger Beamter sollte für diesen Versicherungsschutz zwischen 81 und 107 Euro im Jahr kalkulieren. Das kosten die entsprechenden Tarife der Janitos, Domcura und NV Versicherung bei jährlicher Zahlweise.

Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit: Sorgt der Staat ausreichend für Schutz?

Jeder vierte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht wegen Dienstunfähigkeit das gesetzlich festgelegte Pensionsalter nicht. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn greift im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von 52 Wochen. Danach gelten Beamte auf Lebenszeit als dienstunfähig und werden zwangspensioniert. Das Recht darauf erwirbt man aber frühestens nach fünf Dienstjahren. Beamte auf Widerruf oder Probe haben hier noch keinerlei Ansprüche und sollten dringend privat vorsorgen.

Hintergrund: Das Wort „berufsunfähig“ kennt das Beamtenrecht nicht. Der große Unterschied zwischen den Begriffen liegt in den jeweiligen Hürden und der Feststellung der Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeit zusätzlich abzusichern ist für Beamte auf jeden Fall sinnvoll. Denn die BU zahlt bei Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig. Wer dienstunfähig ist, wird zwar in den Ruhestand versetzt, muss aber nicht gleichzeitig berufsunfähig sein. Entsprechend sollten Sie beim Abschluss einer BU auf die sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel achten. Für 1.500 Euro montliche BErufs- und Dienstunfähigkeitsrente muss ein 35-Jähriger Beamter bei der Bayerischen mindestens 95 Euro im Monat aufwenden. Die Württembergische und die Condor verlangen hier mit 117 und 125 Euro deutlich mehr. Letztere bietet dafür bereits Zahlungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Wer früh beginnt, spart bares Geld. Experten empfehlen bei der Dienstunfähigkeitsversicherung eine Absicherung in Höhe von zirka 70 Prozent der bisherigen Nettobesoldung beziehungsweise mindestens 1.000 Euro monatlich bis zur Pensionierung. Der Anspruch auf Unterstützung durch den Dienstherrn erhöht sich mit den Dienstjahren. Beispiel: Nach zehn Dienstjahren sind das zirka 53 Prozent der aktuellen Bezüge.

Tipp:

Durch die prozentuale Steigerung des Anspruchs nach Dienstjahren, können Sie die Prämie der Police für die Dienstunfähigkeitsversicherung kontinuierlich zurückfahren.

Unfall: Auch Beamte sind vor Unfällen nicht gefeit

Wo bei Arbeitnehmern die gesetzliche Vorsorge greift, haftet auch der Staat bei Unfällen während der Dienstzeit. Ist ein Dienstunfall so gravierend, dass man nicht mehr arbeiten kann, erhält man Unfallruhegehalt. Das liegt bei rund zwei Dritteln der zuletzt bezogenen Besoldung.

Wie bei Angestellten auch, gilt dieser staatliche Schutz nur zur Arbeitszeit. Daher sollte für Freizeit und den Weg zur Arbeit vorgesorgt werden. Behalten Sie bei Unfallversicherungen Ihre persönlichen Bedürfnisse im Blick. Brauche ich im schlimmsten Fall einen Sondertransport? Habe ich Anspruch auf Krankenhaustagegeld? Soll es Zusatzleistungen geben wie eine Einmalzahlung nach dem ersten Knochenbruch?

Günstige Versicherungen für Beamte bieten unter anderem das Policenwerk, die Interlloyd und die Rhion. Ein 35-jähriger Verwaltungsarbeiter muss hier zwischen 16 und 30 Euro im Monat rechnen.

Riester-Rente: Starkes Standbein neben der Pension

Auch Beamte sind trotz Beamten-Versorgungsgesetz im Riester-System förderungsberechtigt. Dazu müssen Sie sich eine Einverständniserklärung Ihres Arbeitgebers oder Dienstherren einholen – eine reine Formalität. Wie Angestellte müssen Beamte vier Prozent des Vorjahresverdienstes investieren, um sich die vollen staatlichen Zulagen von 175 Euro (Ab Januar 2018) zu sichern.

Angesichts diverser Pensionskürzungen und entsprechender Nachrichtenlage über die Zukunft der gesetzlichen Altersversorgung, ist auch für Staatsdiener zusätzliche private Vorsorge angeraten. Neben dem populären Riester-Modell existieren einige Alternativen der privaten Rentenversicherung (PRV) – auch für Beamte.

Was sonst noch wichtig ist

Viele Versicherer bieten speziell für Beamte vergünstigte Tarife an. Mit dem B-Tarif lassen sich einige Euros sparen – auch bei ebenfalls wichtigem Schutz wie Kfz-, Gebäude-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Risikolebensversicherungen.

 

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