Pflegetagegeld-Versicherung

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Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegegrad  1 – 5

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Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden durch Pflegetagegeld erweitert

Kostenübernahme ohne Nachweise:

Versicherung zahlt pauschal ohne Kostennachweise

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Die wichtigsten Änderungen aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das ab 2017 in Kraft tritt:

1. Drei Pflegestufen werden ersetzt durch fünf Pflegegrade.

2. In der Begutachtung spielt der Grad der Selbständigkeit die größte Rolle. Bis dato war hier der Faktor „Zeit“ zentral.

3. Geistige Einschränkungen wie Demenz sollen bei der Ermittlung der Pflegegrade stärker berücksichtigt werden.

4. Bereits der Antrag auf Pflegehilfsmittel gilt als Leistungsantrag.

Was ist eine Pflegetagegeld-Versicherung?

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um eine private Pflegezusatzversicherung. Sie wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen und ergänzt die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine fehlende private Vorsorge im Pflegebereich hat immer häufiger zur Folge, dass auf Erspartes zurückgegriffen werden muss oder gar das eigene Haus verkauft werden muss. Nicht zuletzt geht das auf Kosten der zukünftigen Erben. Um das zu verhindern, lohnt sich der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. Hierbei handelt es sich um einen reinen Risikotarif, das bedeutet, dass nur dann gezahlt wird, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt. Bis Ende 2016 erfolgte die Einteilung in eine von drei Pflegestufen (l – lll). Seit 1. Januar 2017 gibt es die neue Einteilung in einen sogenannten Pflegegrad (1 – 5). Der Versicherungsnehmer erhält hier ein monatliches Pflegegeld zusätzlich zu den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Höhe ist abhängig von der gewählten Versicherung und dem zugeordneten Pflegegrad. 

Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich

Um eine Pflegetagegeldversicherung mit überzeugenden Leistungen und preiswerten Beitragssätzen zu finden, müssen beim Vergleich einige wesentliche Kriterien unbedingt beachtet werden.

  • Pflegetagegeld:

     Das Augenmerk sollte natürlich vorerst auf die Höhe der privaten Pflegeleistungen gelegt werden. Interessant ist nicht nur die Frage, wie hoch das tägliche bzw. monatliche Pflegetagegeld ist, sondern auch, welcher prozentuale Anteil jeweils für welchen Pflegegrad gezahlt wird.

  • Eintrittsalter und Geschlecht:

    Ein wichtiger Aspekt im Vergleich ist natürlich, in welchem Alter die Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird. Es gilt die Faustformel: Je höher das Eintrittsalter, desto teurer der Schutz.

  • Vorerkrankungen:

    Ausschlaggebend dafür, ob man überhaupt eine Police erhält und wie teuer diese letztendlich ist, ist natürlich auch das Vorhandensein von Vorerkrankungen.

    • Wichtig:

      Beantworten Sie die Gesundheitsfragen unbedingt ehrlich und vollständig. Ansonsten drohen Leistungskürzungen und Ausschlüsse wie auch bei der Privaten Krankenversicherung.

  • Beitragsbefreiung bei Leistungsfall:

    Abhängig von der jeweiligen Versicherung muss der Versicherte im Falle einer Pflegebedürftigkeit entweder weiterhin die Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung bezahlen oder es sind im Leistungsfall keine Zahlungen mehr nötig.

  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit:

    Wichtig ist auch, ob ein Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausreicht, damit das Pflegetagegeld gezahlt wird.

  • Geltungsbereich:

    Je nach Versicherung besteht der Leistungsanspruch nur im Inland, Europa- oder sogar weltweit.

  • Dynamisierung:

    Ein entscheidender Faktor ist die dynamische Beitragsgestaltung. Beiträge und Leistungen können – je nach Tarif – an die Inflation angepasst werden.

  • Mindestlaufzeit:

    Üblich ist eine vertraglich vorgeschriebene Laufzeit von mindestens einem Jahr. Bei einigen Versicherungen wird die Laufzeit auf mindestens zwei Jahre festgesetzt.

Was ist versichert?

Bild Privathaftpflichtversicherung Taschenrechner

Die Pflegetagegeldversicherung greift grundsätzlich dann, wenn der Versicherungsnehmer einen offiziellen Pflegegrad (1 -5) nachweisen kann. Je nach Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige dann ein bestimmtes, zuvor vereinbartes Pflegetagegeld. Bei Pflegegrad 5 wird in der Regel die höchste Summe bezahlt. Bei Pflegegrad 1-4 zahlt der Versicherer geringere Summen oder – wie bei manchen günstigen Tarifen – überhaupt nichts.

Wann gilt man eigentlich als pflegebedürftig?„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“ (Sozialgesetzbuch Xl)

Welchen Pflegegrad man für sich beanspruchen kann, hat seit der Umstellung zum 1. Januar 2017 nur noch untergeordnet etwas damit zu tun, wie hoch der tägliche Pflegeaufwand in Minuten ist. Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) kommt es viel mehr auf eine ganzheitliche Bewertung in Bezug auf die Selbstständigkeit der Person an. Grundlage für die Bewertung ist eine Punkteskala (0 – 100). Je höher der Punktewert, desto höher ist auch der Pflegegrad. Aber mit welchen Punkten steht dem Versicherten welcher Pflegegrad zu?

  • Pflegegrad 1:12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2:27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3:47,50 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4:70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5:90 bis 100 Punkte

Punkteverteilung – Zentrale Fragen & Bewertungskriterien im Detail:

  • Selbstversorgung (40%): Inwieweit kann die Person selbst für Körperpflege und Ernährung sorgen? Ist das An- und Auskleiden selbstständig möglich?
  • Umgang mit krankheits-/therapiebezogenen Anforderungen (20%): Benötigt die Person Hilfe im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (u.a. Medikamente)?
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%): Kann der Alltag noch selbstständig organisiert und bestritten werden? Wie ist der Umgang mit anderen Personen?
  • Mobilität (10%): Inwieweit ist die freie Beweglichkeit gewährleistet? Beispiele: Aufrechtes Sitzen, Gehen, Veränderung der Liegeposition im Bett.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5%): Können Entscheidungen eigenständig getroffen werden? Werden Orte und Personen erkannt? Können anspruchsvolle Handlungen durchgeführt werden?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%): Inwieweit bestehen motorische oder (auto)aggressive Besonderheiten im Verhalten? Sind Depressionen, Ängste oder Wahnvorstellungen vorhanden?

Bis zum 1. Januar 2017 erfolgte die Einteilung noch in Pflegestufen (l – lll). Seitdem erfolgt die Zuordnung in den sogenannten Pflegegrad (1 – 5). Der Übergang von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden:

Übrigens:

Der Pflegegrad 1 ist seit Januar 2017 die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Anforderungen der Pflegestufe 0 bislang nicht erfüllt haben. Demzufolge haben mit der Umstrukturierung (Pflegestufe > Pflegegrad) grundsätzlich mehr Menschen die Möglichkeit, als pflegebedürftig zu gelten.

Warum brauche ich eine Pflegetagegeld-Versicherung?

Statistisch gesehen werden rund 74 Prozent aller Frauen und 57 Prozent aller Männer pflegebedürftig (Quelle: Barmer GEK Pflege Report 2015). Die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oftmals nicht einmal aus, um selbst die Hälfte der anfallenden Kosten zu finanzieren.

  • Etwa jeder dritte über 80-Jährige ist hierzulande pflegebedürftig
  • Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden durch Pflegetagegeld erweitert
  • Die Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegegrad (1 – 5) eine monatliche Pauschale

Je höher der Pflegegrad (1 – 5), desto größer wird auch die jeweilige Pflegelücke. Ohne private Pflegevorsorge kann sich im schlechtesten Fall (Pflegegrad 5) eine Pflegelücke von bis zu 2.000 Euro monatlich ergeben. Um das zu verhindern, sollte möglichst in jungen Jahren eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden. Fachleute raten dazu, spätestens mit dem 55. Lebensjahr zu beginnen. Danach steigen die Beiträge überproportional an.

Achtung:

Beachten Sie beim Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung, dass Sie langfristig nicht nur den aktuellen Versicherungsbeitrag, sondern gegebenenfalls auch einen höheren Beitrag zahlen können sollten. Für die Zukunft ist nämlich mit steigenden Pflegebeiträgen zu rechnen.

Welche Vorteile hat eine Pflegetagegeldversicherung für mich?

Das Pflegetagegeld sollte die Lücke zwischen Pflegekosten auf der einen Seite und Netto-Einkommen bzw. gesetzliche Pflegeleistungen auf der anderen Seite schließen. Zur Bestimmung der Höhe des notwendigen Pflegetagegeldes sind in erster Linie die Höhe des Netto-Einkommens sowie die Höhe der gesetzlichen Pflegeleistungen  entscheidend. Subtrahiert man vom Einkommen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, ergibt sich die Pflegelücke. Das ist der Betrag, der jeden Monat fehlt. Achten Sie auf jeden Fall auf die unterschiedlichen Zahlungen für den jeweiligen Pflegegrad. Üblich ist, dass das vollständige Pflegetagegeld nur bei Pflegegrad 5 (90 – 100 Punkte; siehe oben) fällig wird. Im Falle eines anderen Pflegegrades (1 – 4) wird dagegen nur ein prozentualer Anteil ausbezahlt oder bestimmte, vertraglich festgelegte Summen. Das Pflegetagegeld kann einen vor dem finanziellen Ruin bewahren. Denn die Pflegekosten – für die ambulante oder stationäre Versorgung –  reißen ein riesiges Loch in das eigene Budget. So betragen die monatlichen Durchschnittspflegekosten in der Pflegestufe 0 (heute: Pflegegrad 2 oder 3) beispielsweise 2.625 Euro. In der Pflegestufe ll (heute: Pflegegrad 3 oder 4) sind es sogar schon 3.160 Euro und in der Pflegestufe lll (heute: Pflegegrad 4 oder 5) gar 3.715 Euro pro Monat. Eine Alternative zum Pflegetagegeld stellt der sogenannte Pflege-Bahr. Hierbei handelt es sich um die staatlich geförderte Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Nachteile derartiger Verträge liegen in mangelnder Flexibilität und Wartezeiten. Dafür müssen die Versicherer Sie auch mit Vorerkrankungen annehmen. Viele verzichten auf Gesundheitsfragen.

Was kostet eine Pflegetagegeldversicherung?

Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge bei der Pflegetagegeldversicherung ist in erster Linie das Eintrittsalter sowie die Vorerkrankungen des Antragstellers. Im Durchschnitt erhält ein 45-jähriger Kunde eine leistungsstarke Police für etwa rund 50 Euro im Monat bei einem Anbieter. Wer dann in einen Pflegegrad eingeteilt wird, erhält zwischen 540 und 3.030 Euro. Spürbar teurer ist derselbe leistungsstarke Tarif, wenn er zehn Jahre später abgeschlossen wird. Bei einem 55-jährigen Kunden betragen die monatliche Leistung nämlich bereits mindestens 87 Euro. Im Pflegefall werden hier dann zwischen 495 und 1.650 Euro gezahlt.

Wie kann ich eine Pflegetagegeldversicherung kündigen?

Eine Kündigung der Pflegetagegeldversicherung ist prinzipiell zu jedem Zeitpunkt möglich. Zu beachten sind natürlich immer die individuellen Vereinbarungen in der jeweiligen Police. Oftmals wird sich hier eine Kündigungsfrist von drei Monaten finden. Der Versicherungsnehmer sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass er im Falle einer Kündigung die gesamten eingezahlten Beiträge verliert. Obendrein besteht kein Versicherungsschutz mehr und im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit droht eine große Versorgungslücke. Enorm wichtig ist es deshalb, die Finanzierung der Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung auch langfristig sicherstellen zu können. Muss die Police nämlich infolge Geldmangels frühzeitig gekündigt werden, hat man viel gezahlt und steht trotzdem ohne Versicherungsschutz da.

Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer günstigen Pflegetagegeldversicherung?

  • Pflegelücke ermitteln:

    Zunächst einmal gilt es abzuschätzen, wie hoch das tägliche bzw. monatliche Pflegetagegeld bei Pflegegrad-Ermittlung sein muss. Es muss also berechnet werden, welche Einkünfte im Falle einer Pflegebedürftigkeit vorliegen (z.B. Rente) und welche Ersparnisse für die Pflege angetastet werden sollen oder eben nicht. Nun muss ermittelt werden, wie hoch die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wären. Üblicherweise sind das in etwa 30 Prozent des ehemaligen Einkommens. Daraus ergibt sich die Höhe der monatlichen Pflegelücke und damit der Bedarf für die Pflegetagegeldversicherung.

  • Vergleich verschiedener Angebote zum Pflegetagegeld:

    Nachdem die Eckdaten zum Versicherungsnehmer wie z.B. Geburtsdatum, gewünschter Versicherungsbeginn und grobe Leistungsvorstellung eingegeben wurden, erhält man eine Auswahl leistungsstarker Versicherungen in diesem Bereich. Jetzt beginnt die eigentliche Schwierigkeit: Welche Tarife sind optimal auf die persönlichen Lebensbedürfnisse zugeschnitten?

  • Pflegetagegeldversicherung beantragen

    Die dritte und letzte Hürde besteht darin, die Pflegetagegeldversicherung im Anschluss zu beantragen. Im Regelfall wird die Versicherung vor Vertragsunterzeichnung eine Gesundheitsprüfung (z.B. in Form eines Gesundheitsfragebogens) durchführen.

Häufige Fragen zur Pflegetagegeldversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen im Regelfall nicht mehr aus, um die hohen Pflegekosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu finanzieren. Zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards ist es nahezu unumgänglich, eine Pflegetagegeldversicherung oder eine andere Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer zunächst seine Pflegebedürftigkeit nachweisen. Üblicherweise genügt ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um das Pflegetagegeld zu erhalten. Irrelevant ist in den meisten Fällen, wofür das Pflegetagegeld ausgegeben wird. Es wird erfahrungsgemäß ohne Kostennachweise ausgezahlt.

Um eine Pflegetagegeldversicherung abschließen zu können, muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein, in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sein und darüber hinaus von dieser aktuell und in der Vergangenheit noch nie Leistungen bezogen haben.

Das liegt daran, dass die Beitrags– und Leistungsentwicklung hier dynamisch ist. Das bedeutet, dass über die Jahre nicht nur die Höhe der Versicherungsbeiträge, sondern im Gegenzug auch die gezahlten Leistungen (= Pflegetagegeld) steigen werden. Bedingt ist dies in erster Linie durch die Inflation.

Bis Ende 2016 erfolgte die Einteilung in Pflegestufen (l – lll). Seit dem 1. Januar 2017 hat das Modell „Pflegegrad“ (1 – 5) die Pflegestufe abgelöst. Jetzt entscheidet der Grad der Selbstständigkeit über die Einstufung. Bis dato war Hauptkriterium die Zeit, die für die Bewältigung alltäglicher Dinge benötigt wird.

Wer sich gegen eine Pflegetagegeldversicherung entscheidet, aber trotzdem im Bereich der privaten Pflege vorsorgen will, kann sich z.B. für eine Pflegekostenversicherung entscheiden. Die zahlt allerdings nur auf Nachweis, wenn professionelle Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Eine andere Alternative ist die Pflegerentenversicherung. Die zahlt im Falle der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Die Vertragsgestaltung ist hier allgemein etwas flexibler, es besteht meist auch die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen.

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